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Anlage ausgefördert – was jetzt? Möglichkeiten für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen

Viele unserer Mitglieder betreiben Photovoltaikanlagen, deren gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG ausläuft oder bereits ausgelaufen ist. Die gute Nachricht: Ihre Anlage muss deshalb nicht abgeschaltet werden. Hier ein Überblick über die Möglichkeiten, Stand August 2026.

Wann endet die Förderung?

Die EEG-Vergütung läuft 20 Jahre und endet jeweils zum 31. Dezember. Eine Anlage, die 2006 in Betrieb genommen wurde, erhält die feste Vergütung also bis zum 31. Dezember 2026.

Möglichkeit 1: Weiter einspeisen mit Anschlussvergütung

Anlagen bis 100 kW, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb gegangen sind, können ihren Strom weiter an den Netzbetreiber liefern. Der Netzbetreiber zahlt dafür die sogenannte Anschlussvergütung: den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Das ist in der Regel deutlich weniger als die frühere feste Vergütung. Für 2025 lag der Jahresmarktwert Solar bei 4,51 ct/kWh, die Pauschale bei 0,72 ct/kWh (2026: 0,23 ct/kWh). Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich die Pauschale. Diese Regelung gilt bis Ende 2032, und der Wechsel läuft in der Regel automatisch.

Möglichkeit 2: Mehr Strom selbst nutzen

Weil der Eigenverbrauch meist mehr wert ist als die Einspeisung, lohnt sich ein höherer Eigenanteil, etwa mit einem Batteriespeicher, durch Verbraucher, die tagsüber laufen, oder durch Wärmepumpe und E-Auto. Überschüsse werden weiter mit der Anschlussvergütung vergütet.

Möglichkeit 3: Strom direkt vermarkten

Statt an den Netzbetreiber kann der Strom auch über einen Direktvermarkter verkauft oder direkt an Dritte geliefert werden, zum Beispiel an Nachbarn. Ob sich das lohnt, hängt vom Angebot des Vermarkters und von den technischen Anforderungen ab, etwa Messtechnik und Fernsteuerbarkeit der Anlage. Holen Sie sich dazu konkrete Angebote ein und vergleichen Sie diese mit der Anschlussvergütung.

Das sollten Sie jetzt tun

  • Das Datum des Förderendes Ihrer Anlage ermitteln (Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre, jeweils bis 31.12.).
  • Prüfen, ob die Anlage im Marktstammdatenregister korrekt eingetragen ist, und Änderungen (zum Beispiel Betreiberwechsel, Wechsel der Einspeiseart) dort melden.
  • Beim Netzbetreiber nachfragen, wie die Anschlussvergütung abgewickelt wird.
  • Angebote von Direktvermarktern und Speicheranbietern vergleichen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Werte ändern sich jährlich. Haben Sie Fragen oder Erfahrungen mit ausgeförderten Anlagen? Schreiben Sie uns gerne an info@be-zak.de.

Quellen: Verbraucherzentrale: Was tun mit der Ü20-Anlage? (Stand 10.08.2026) · Clearingstelle EEG|KWKG: Anschlussvergütung (geprüft 27.07.2026)